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[   Baukostenreduzierung durch neue AVV HSLP   ]

Aufgrund des Technologiefortschritts, vor allem durch die Entwicklung wesentlich leistungsstärkerer Triebwerke in Verbindung mit der Anwendung des intl. Regelwerks ICAO Annex 14 Volume II Heliports können deutlich kleinere Landeplatzflächen, realisiert werden sowie innovative Brandschutzeinrichtungen und besonders energieeffiziente Beleuchtungskonzepte. Die nahezu weltweit erfolgte Harmonisierung der jeweiligen nationalen Vorschriften mit dem Regelwerk der ICAO wird in absehbarer Zeit auch in Deutschland umgesetzt und folglich zu einer wesentlichen Reduzierung von Bau- und Betriebskosten beitragen.


Im Hinblick auf das noch in diesem Jahr oder spätestens 2026 anstehende Inkrafttreten einer neuen AVV HSLP, die nach unserer Kenntnis, bis auf zwei nationale Besonderheiten, dem ICAO Annex 14 enspricht, beraten und planen wir im Interesse unserer Kunden schon heute nach der zukünftigen Verwaltungsverordnung für den Bau und Betrieb von Hubschrauberflugpätzen. Diese Verfahrensweise wird übergangsweise vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) akzeptiert.





Nach der zukünftigen Verwaltungsvorschrift kann eine besonders effiziente praxistaugliche Löschanlage installiert werden, die sich auf (unbemannten) Offshore Helidecks bewährt hat: Ein Deck Integrated Fire Fighting System (DIFFS), - ein System aus im Landedeck eingebauten Löschdüsen, entsprechend leistungsfähigen Pumpen und ausreichend dimensionierten Vorratsbehältern. Durch das Betätigen eines Handtasters werden Hubschraubervollbrände vollautomatisch in weniger als 3 Minuten effektiv gelöscht, ohne den Einsatz von besonders befähigten Personen.

       
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        + + + + + + +  PIS · Public Interest Site · Landestelle von öffentlichem Interesse · Landestelle an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse  + + + + + + +        
       








[   Grundsätzliches zur Zulassung und zum Betrieb von PIS-Landestellen   ]

PIS-Landestellen sind ausschließlich Bestandslandestellen, d.h. sie dürfen keinesfalls neu angelegt werden. Es handelt sich um die früher als "Notfall-Landestelle / Notdienstgelände" bezeichneten Landestellen, die in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet und geduldet wurden. Mit Einführung der EUVO 965/2012 wurden diese Landestellen im öffentlichen Interesse bzw. zum Erhalt der Versorgungssicherheit quasi nachträglich legalisiert, vorausgesetzt sie wurden bis spätenstens zum 1. März 2018 von den Krankenhäusern an das hauptsächlich anfliegende Luftrettungsunternehmen gemeldet und werden baulich angepasst.

Voraussetzungen für die Zulasssung als PIS und Aufnahme in die Masterliste des Luftfahrtbundesamts als Nachweis gegenüber den Kostenträgern hinsichtlich Teilnahme an der Gestuften Notfallversorgung nach GBA-Richtlinie:

1. Die Landestelle muss nachweislich vor dem 28.10.2014 genutzt worden sein.

2. PIS dürfen prinzipiell nur am Tage angeflogen werden, außer das jeweilig anfliegende Luftfahrtunternehmen verfügt über eine Genehmigung auch Nachtflüge durchführen zu dürfen, nutzt Nachtsichtgeräte (NVGs), hat nachtflugtaugliche Maschinen, entsprechend qualifizierte Piloten und die Landestelle ist angemessen ausgeleuchtet.

3. PIS müssen sich am Boden befinden. Dachlandestellen als PIS können auf Antrag eines Luftrettungsunternehmens nach Einzelfallprüfung durch das Luftfahrtbundesamt zugelassen werden.

4. Für jede PIS müssen vom Luftfahrtunternehmen ortsspezifische Flugverfahren und potentielle Hindernisse dokumentiert werden.

5. Um die baulichen Anforderungen gem. Anlage 3 zu § 18 Absatz 4 LuftVO zu erfüllen muss bei runder Ausführung die Aufsetz- und Startfläche >= Ø 15m haben mittig innerhalb einer Hindernisfreifläche >= Ø 22m.

6. Die PIS muss als solche erkennbar sein, d.h., sie ist zur Unterscheidung von einem Landeplatz nach § 6 LuftVG andersartig markiert, wie auf nebenstehenden Fotos.

7. Es muss ein Windsack und ein fahrbarer 50kg-Wasser-Schaum-Feuerlöscher.vorhanden sein.

8. Die Landestelle ist entsprechend zu Beschildern und durch Aufsichtspersonal bei Flugbetrieb abzusichern.

9. Die Betriebssicherheit der PIS muss durch das KH auf Dauer sichergestellt sein, was durch die anfliegenden Luftrettungsunternehmen kontrolliert wird.

Werden von einem Luftrettungsunternehmen monierte Mängel nicht behoben, wird die Landestelle aus Flugsicherheitsgründen nicht mehr angeflogen!

Eine Obergrenze hinsichtlich der Flugbewegungen gibt es nicht und auch keine zeitliche Befristung. Das Luftfahrtbundesamt wird jedoch die Flugbewegungszahlen beobachten, einzelne Landestellen stichprobenartig prüfen und ggf. Beschränkungen auferlegen.

       
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        + + + + + + +  Mehr Flugsicherheit durch FATO | TLOF-Konturenbeleuchtung und Landeinformationssystem  + + + + + + +        
        [   Mehr Sicherheit für HEMS-Crew und Fluggäste   ]

Inovative Randbefeuerung der Aufsetzfläche mit Unterflur-LED-Lichtleisten. Statt der bisher üblichen grünen Einzelfeuer mit relativ grossen Abständen untereinander wird die TLOF | FATO von einem Lichtband umgrenzt. Der Landeplatz wird aus einer Entfernung von rund 3km zweifelsfrei erkannt.

Schnellere Anflüge = weniger Lärmbelastung.
Empfohlen nach 5.3.8  ICAO Annex 14 Vol. II Heliports.

Unter  Befeuerung   weitere Beispielbilder.

       
        [   Noch mehr Sicherheit   ]

Ein Landeinformationssystem, daß aktuelle relevante Wetterdaten wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Temperatur, Taupunkt, Luftdruck und Sichtweite, sowie andere wichtige Informationen (bspw. ein aktuelles Standbild der Überwachungskamera) zum Landeplatz liefert, wird schon an einigen Kliniken eingesetzt. Die Helicrew kann mit einem Smartphone ö.a. via Internet auf das Landeinformationssystem zugreifen und erhält somit rechtzeitig vor der Landung bzw. schon beim Abflug von der Einsatzstelle alle (flug-)sicherheitsrelevanten Informationen über das Flugziel.




Weitere Befugte, wie beispielsweise der Landeplatzdienst, die ZNA-Rezeption und die zuständige Rettungsleitstelle, können sich ebenfalls per Internet über den aktuellen Zustand der Landestelle und die Wettersituation informieren. Folglich können die Abläufe am Landeplatz von sachkundigen Personen beobachtet werden, um bei Betriebsstörungen und allen erdenklichen Zwischenfällen sofort Maßnahmen einleiten zu können.

       
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