Startseite     Kontakt      Nachrichten      Unsere Arbeit      Landeplätze      Befeuerung      Projekte      Luftrettung      HIS     Links

       

        Landeplatz-Gutachter Landeplatz-Sachverständige Helikopterpiloten Hubschrauberarzt;Sonderlandeplatz; Tauglichkeitsgutachten;Eignungsgutachten                
       
        [   PIS-Landestelle nach § 18 (4) LuftVO    ]

Grösse, Markierung und techn. Ausrüstung
nach Anlage 3 zu § 18 (4) LuftVO

Aufsetz-/Startfläche = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche = Schotter mit Graseinsaat
Entwässerung/Umweltschutz gem. lokalen (Bau-)Auflagen
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   PIS-Landestelle nach § 18 (4) LuftVO    ]

Grösse, Markierung und techn. Ausrüstung
nach Anlage 3 zu § 18 (4) LuftVO

Aufsetz-/Startfläche = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche = Blumen (Bodendecker-Rosen)
Randeinfassung = Buchenhecke
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   PIS-Landestelle nach § 18 (4) LuftVO    ]

Grösse, Markierung und techn. Ausrüstung
nach Anlage 3 zu § 18 (4) LuftVO

Aufsetz-/Startfläche = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche = Schotter mit Graseinsaat
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   Dachlandeplatz nach § 6 (1) LuftVG    ]

Grösse, Markierung und technische Ausrüstung
nach AVV zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen vom 19.12.2005

Betriebsfläche (FATO und Sicherheitsfläche) = beheizbare Aluminium-Hohlkammerprofile
Entwässerung = Gitterrostrinne
       
        [   Dachlandeplatz nach § 6 (1) LuftVG    ]

Grösse, Markierung und technische Ausrüstung
nach AVV zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen vom 19.12.2005

Betriebsfläche (FATO und Sicherheitsfläche) = Stahlbetonplatte mit Asphalt-Heizestrich
Entwässerung = Hofeinläufe
       
        [   PIS-Landestelle nach § 18 (4) LuftVO    ]

Grösse, Markierung und techn. Ausrüstung
nach Anlage 3 zu § 18 (4) LuftVO

Aufsetz-/Startfläche = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche = Rasen
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   PIS-Landestelle nach § 18 (4) LuftVO    ]

Grösse, Markierung und techn. Ausrüstung
nach Anlage 3 zu § 18 (4) LuftVO

Aufsetz-/Startfläche = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche = Rasengittersteine mit Graseinsaat
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   PIS-Landestelle einer Nordseeinsel    ]

Geeignet für übliche Rettungshubschrauber und schwere SAR-Transporthubschrauber bis 15t MTOM
Techn. Ausrüstung / Befeuerung wie Landeplatz nach § 6 LuftVG

FATO 20 × 20m = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche Ø 35m = Wiese
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   Dachlandeplatz nach § 6 (1) LuftVG    ]

Grösse, Markierung und technische Ausrüstung
nach AVV zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen vom 19.12.2005

Betriebsfläche (FATO und Sicherheitsfläche) = Stahlbetonplatte mit Epoxy-Beschichtung
Entwässerung = Gitterrostrinnen
       
        [   PIS-Landestelle nach § 18 (4) LuftVO    ]

Grösse, Markierung und techn. Ausrüstung
nach Anlage 3 zu § 18 (4) LuftVO

Aufsetz-/Startfläche = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche = Schotter mit Graseinsaat
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   Dachlandeplatz nach § 6 (1) LuftVG    ]

Grösse, Markierung und technische Ausrüstung
nach AVV zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen vom 19.12.2005

Betriebsfläche (FATO und Sicherheitsfläche) = beheizbare Aluminium-Hohlkammerprofile
Entwässerung = Gitterrostrinne
       
        [   Heliport für 6 Transporthubschrauber    ]

Baufachliche Beratung
Machbarkeitsuntersuchung
Grobkostenschätzung
       
        [   PIS-Landestelle nach § 18 (4) LuftVO   ]

Grösse, Markierung und techn. Ausrüstung
nach Anlage 3 zu § 18 (4) LuftVO

Aufsetz-/Startfläche = farbiges Betonsteinpflaster
Sicherheitsfläche = Rasengittersteine mit Graseinsaat
Winterdienst mit luftfahrtgeeignetem Taumittel
       
        [   Dachlandeplatz nach § 6 (1) LuftVG   ]

Grösse, Markierung und technische Ausrüstung
nach AVV zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen vom 19.12.2005

Betriebsfläche (FATO und Sicherheitsfläche) = beheizbare Aluminium-Hohlkammerprofile
Entwässerung = Gitterrostrinne
       
       

[   Bodenlandeplatz nach § 6 (1) LuftVG   ]
Grösse, Markierung und technische Ausrüstung
nach AVV zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen vom 19.12.2005

Aufsetz-/Startfläche 15×15m, farbiges Betonpflaster
Sicherheitsfläche Ø 28m, Rasen mit umlauf. Schutzhecke